Erklärung zur BarrierefreiheitBarrierefreiheit - Sparkasse Berchtesgadener Land

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sparkasse Berchtesgadener Land ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.meine-sparkasse-bewegt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.meine-sparkasse-bgl.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549:

  • Der Tastaturfokus wird nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben (Erfolgskriterium 9.2.4.7).
  • PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei (Kapitel 10).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Sparkasse Berchtesgadener Land nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

  • Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
    Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
  • Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (Bayern)
    https://ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/
  • Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.